AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der AWM-Precision GmbH
I. Allgemeines / Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der
AWM-Precision GmbH, Parkallee 5, 16727 Velten, Deutschland
(nachfolgend „Verkäufer“)
und dem Käufer. -
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
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Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen zu ändern, sofern der Käufer hierüber in Textform informiert wird.
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Bestehen Rahmen- oder Liefervereinbarungen, gelten diese AGB sowohl für die Rahmenvereinbarung als auch für jeden einzelnen Auftrag.
II. Angebot, Unterlagen, Vertragsschluss
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Angebote, Preislisten, Kataloge, technische Daten, Abbildungen und Prospekte des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
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Technische Angaben, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder Leistungsdaten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
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Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:-
eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers
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die Auslieferung oder Rechnungsstellung.
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Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers.
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Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
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Vom Verkäufer überlassene Unterlagen bleiben dessen Eigentum und dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
III. Lieferumfang, Lieferfrist, Lieferverzug
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Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
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Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn:
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der Käufer erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt,
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behördliche Maßnahmen,
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Betriebsstörungen,
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höhere Gewalt oder
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Lieferverzögerungen von Vorlieferanten eintreten.
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Höhere Gewalt liegt insbesondere auch vor bei Streik, Aussperrung, Energieausfällen, Transportstörungen oder Pandemien.
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Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
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Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll und sonstiger Nebenkosten.
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Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
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Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.
V. Gefahrübergang, Abnahme, Versand
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Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung oder Versendung auf den Käufer über, auch bei Teillieferungen.
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Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft über.
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Der Käufer ist verpflichtet, Lieferscheine zu prüfen und Abweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
VI. Gebrauchte / nicht neue / generalüberholte Maschinen
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Gebrauchte, nicht neue oder generalüberholte Maschinen werden ausschließlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
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Der Verkauf erfolgt „wie besichtigt“ bzw. „wie gesehen“.
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Der Käufer erwirbt die Maschinen auf eigenes Risiko.
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Eine Haftung für offene oder verdeckte Mängel ist ausgeschlossen, auch wenn keine Besichtigung erfolgt ist, außer bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen.
VII. Neue Maschinen
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Für neue Maschinen gilt ausschließlich die Herstellergarantie.
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Der Verkäufer übernimmt keine eigene Garantie.
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Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Der Verkäufer kann unterstützend tätig werden, übernimmt jedoch keine Haftung.
VIII. Werkzeuge, Zubehör, Verbrauchsmaterialien
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Werkzeuge, Schleifscheiben, Fräser, Bohrer, Reibahlen und Zubehör werden neu verkauft.
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Es gilt ausschließlich die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers.
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Lieferungen außerhalb der EU erfolgen ohne Garantie, ohne Rückgabe, ohne Reklamation.
IX. Mängelrüge
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Der Käufer hat die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, zu untersuchen.
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Offene und verdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
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Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§§ 377, 378 HGB).
X. Haftung
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Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
XI. Eigentumsvorbehalt
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Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
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Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
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Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang ist zulässig; Forderungen werden hiermit abgetreten.
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Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Ware herauszuverlangen.
XII. Exportgeschäfte (Nicht-EU)
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Lieferungen außerhalb der EU erfolgen ausschließlich ohne Gewährleistung, ohne Rücknahme, ohne Haftung.
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Der Käufer trägt sämtliche Zoll-, Transport- und Importkosten sowie Risiken.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
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Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
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Gerichtsstand ist Oranienburg, Deutschland.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
XIV. Schlussbestimmungen
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Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.
