AGB

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der AWM-Precision GmbH


I. Allgemeines / Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der
    AWM-Precision GmbH, Parkallee 5, 16727 Velten, Deutschland
    (nachfolgend „Verkäufer“)
    und dem Käufer.

  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

  4. Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen zu ändern, sofern der Käufer hierüber in Textform informiert wird.

  5. Bestehen Rahmen- oder Liefervereinbarungen, gelten diese AGB sowohl für die Rahmenvereinbarung als auch für jeden einzelnen Auftrag.


II. Angebot, Unterlagen, Vertragsschluss

  1. Angebote, Preislisten, Kataloge, technische Daten, Abbildungen und Prospekte des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Technische Angaben, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder Leistungsdaten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

  3. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich.
    Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

    • eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers
      oder

    • die Auslieferung oder Rechnungsstellung.

  4. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers.

  5. Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

  6. Vom Verkäufer überlassene Unterlagen bleiben dessen Eigentum und dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.


III. Lieferumfang, Lieferfrist, Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

  2. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn:

    • der Käufer erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt,

    • behördliche Maßnahmen,

    • Betriebsstörungen,

    • höhere Gewalt oder

    • Lieferverzögerungen von Vorlieferanten eintreten.

  3. Höhere Gewalt liegt insbesondere auch vor bei Streik, Aussperrung, Energieausfällen, Transportstörungen oder Pandemien.

  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

  5. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


IV. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll und sonstiger Nebenkosten.

  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.


V. Gefahrübergang, Abnahme, Versand

  1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung oder Versendung auf den Käufer über, auch bei Teillieferungen.

  2. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft über.

  3. Der Käufer ist verpflichtet, Lieferscheine zu prüfen und Abweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


VI. Gebrauchte / nicht neue / generalüberholte Maschinen

  1. Gebrauchte, nicht neue oder generalüberholte Maschinen werden ausschließlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

  2. Der Verkauf erfolgt „wie besichtigt“ bzw. „wie gesehen“.

  3. Der Käufer erwirbt die Maschinen auf eigenes Risiko.

  4. Eine Haftung für offene oder verdeckte Mängel ist ausgeschlossen, auch wenn keine Besichtigung erfolgt ist, außer bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen.


VII. Neue Maschinen

  1. Für neue Maschinen gilt ausschließlich die Herstellergarantie.

  2. Der Verkäufer übernimmt keine eigene Garantie.

  3. Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
    Der Verkäufer kann unterstützend tätig werden, übernimmt jedoch keine Haftung.


VIII. Werkzeuge, Zubehör, Verbrauchsmaterialien

  1. Werkzeuge, Schleifscheiben, Fräser, Bohrer, Reibahlen und Zubehör werden neu verkauft.

  2. Es gilt ausschließlich die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers.

  3. Lieferungen außerhalb der EU erfolgen ohne Garantie, ohne Rückgabe, ohne Reklamation.


IX. Mängelrüge

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, zu untersuchen.

  2. Offene und verdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  3. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§§ 377, 378 HGB).


X. Haftung

  1. Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.


XI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

  2. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

  3. Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang ist zulässig; Forderungen werden hiermit abgetreten.

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Ware herauszuverlangen.


XII. Exportgeschäfte (Nicht-EU)

  1. Lieferungen außerhalb der EU erfolgen ausschließlich ohne Gewährleistung, ohne Rücknahme, ohne Haftung.

  2. Der Käufer trägt sämtliche Zoll-, Transport- und Importkosten sowie Risiken.


XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

  2. Gerichtsstand ist Oranienburg, Deutschland.

  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


XIV. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

  2. Änderungen bedürfen der Schriftform.

  3. Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.


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