Rechtliches

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der AWM-Precision GmbH, Parkallee 5, 16727 Velten. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

I. Allgemeines / Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der AWM-Precision GmbH, Parkallee 5, 16727 Velten, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer.
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen zu ändern, sofern der Käufer hierüber in Textform informiert wird.
  5. Bestehen Rahmen- oder Liefervereinbarungen, gelten diese AGB sowohl für die Rahmenvereinbarung als auch für jeden einzelnen Auftrag.

II. Angebot, Unterlagen, Vertragsschluss

  1. Angebote, Preislisten, Kataloge, technische Daten, Abbildungen und Prospekte des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Technische Angaben, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder Leistungsdaten stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.
  3. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die Auslieferung bzw. Rechnungsstellung.
  4. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers.
  5. Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  6. Vom Verkäufer überlassene Unterlagen bleiben dessen Eigentum und dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

III. Lieferumfang, Lieferfrist, Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Käufer erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt sowie bei behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen von Vorlieferanten.
  3. Höhere Gewalt liegt insbesondere auch vor bei Streik, Aussperrung, Energieausfällen, Transportstörungen oder Pandemien.
  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
  5. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs richten sich nach Ziffer X (Haftung).

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll und sonstiger Nebenkosten.
  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.

V. Gefahrübergang, Abnahme, Versand

  1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung oder Versendung auf den Käufer über, auch bei Teillieferungen.
  2. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft über.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, Lieferscheine zu prüfen und Abweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

VI. Gebrauchte / nicht neue / generalüberholte Maschinen

  1. Gebrauchte, nicht neue oder generalüberholte Maschinen werden, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
  2. Der Verkauf erfolgt „wie besichtigt“ bzw. „wie gesehen“; der Käufer erwirbt die Maschinen auf eigenes Risiko.
  3. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung nach Ziffer X.

VII. Neue Maschinen

  1. Für neue Maschinen gilt ausschließlich die Herstellergarantie; der Verkäufer übernimmt keine eigene Garantie.
  2. Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Der Verkäufer kann unterstützend tätig werden, übernimmt insoweit jedoch keine Haftung. Ziffer X bleibt unberührt.

VIII. Werkzeuge, Zubehör, Verbrauchsmaterialien

  1. Werkzeuge, Schleifscheiben, Fräser, Bohrer, Reibahlen und Zubehör werden neu verkauft.
  2. Es gilt ausschließlich die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers.
  3. Für Lieferungen außerhalb der EU gilt ergänzend Ziffer XII. Die Haftungsregelung nach Ziffer X bleibt unberührt.

IX. Mängelrüge

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, zu untersuchen.
  2. Offene Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  3. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

X. Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen –, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Übernahme einer Garantie.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die in diesen AGB an anderer Stelle vereinbarten Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse, insbesondere in den Ziffern III, VI, VII, VIII und XII.

XI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
  3. Die Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang ist zulässig; der Käufer tritt bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes an den Verkäufer ab, der die Abtretung annimmt.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Ware herauszuverlangen.

XII. Exportgeschäfte (Nicht-EU)

  1. Lieferungen außerhalb der EU erfolgen, soweit gesetzlich zulässig, ohne Gewährleistung und ohne Rücknahme. Die Haftungsregelung nach Ziffer X bleibt unberührt.
  2. Der Käufer trägt sämtliche Zoll-, Transport- und Importkosten sowie die damit verbundenen Risiken.
  3. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen exportkontroll-, einfuhr- und zollrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist – soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Oranienburg, Deutschland. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  2. Änderungen und Ergänzungen sowie rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform.

Stand: Juni 2026